Spruch Das Recht auf Ehre genießt als Persönlichkeitsrecht absoluten Schutz. Droht eine weitere Beeinträchtigung dieses Rechtes, steht ein Unterlassungsanspruch unabhängig davon zu, ob der Kredit, der Erwerb oder das Fortkommen gefährdet wird OGH 13. 4. 1983, 3 Ob 511/83 (LG Klagenfurt 3 R 257/82; BG Spit…
Text Die Klägerin behauptete, die Beklagte mache sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei Verwandten und auch bei fremden Leuten schlecht. Sie behaupte, die Klägerin sei eine "Ratschen", sei verlogen, sei eine mißratene und charakterlose Frau, uä. Obwohl die Klägerin ohne Erfolg protestiert habe, set…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Zulässigkeit einer Unterlassungsklage ist nach den Vorschriften des materiellen Rechts zu beurteilen (EvBl. 1971/317, JBl. 1975, 484; s. dazu auch ausführlich Jelinek, ÖBl. 1974, 125 f.; Schuster - Bonnott, JBl. 1976, 281; Böhm, Unterlassungsanspruch und Unterlassu…