JudikaturJustizRS0031988

RS0031988 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Berechtigtes Interesse im Sinne dieser Gesetzesstelle ist gegeben, wenn die Mitteilung für die persönlichen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen und Verhältnisse von Bedeutung ist oder ein öffentliches Interesse vorliegt.

Entscheidungen
7