Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung - unter Einschluß des als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibenden Ausspruches über das Unterlassungsbegehren (Punkt 1) - insgesamt zu lauten hat wie folgt: "1. Die beklagte Partei ist…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger Rudolf B***** verfaßte als Mitarbeiter der "Überparteilichen Bürgerinitiative Müllverbrennungsanlage Flötzersteig" ein an Haushalte in Wien 16. versendetes Flugblatt, in welchem er über Mißstände bei dieser Anlage sowie über die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Lö…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten veröffentlichte, als unwahr erwiesene Behauptung, der Kläger habe die Unterschrift unter einem Leserbrief gefälscht, ist zweifellos geeignet, den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen des Klägers zu gefährden; der Tatbestand des § 1330 Abs 2 ABGB ist demnach verwirklicht. Der …