Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.734,40 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.622,40, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten haften dem Kläger für alle Schäden aufgrund des Unfalls vom 14. 8. 1990 zu 2/3. Der Kläger begehrt die Zahlung von S 251.135,40 mit der Begründung, die auf den Unfall zurückzuführenden Folgen hätten zu einem verzögerten Studienabschluss im Ausmaß von zwei Jahren g…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Student Schadenersatzansprüche erheben, wenn die Verletzung eine Verzögerung des Studiums (zB Verlust eines oder mehrerer Semester) verursacht hat (Harrer in Schwimanný, ABGB Rz 35 zu § 1325 mwN; RIS Justiz RS0030970). Es entspricht auch d…