JudikaturJustizRS0031224

RS0031224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Ein sofortiges Anerkenntnis einer (wegen Lebensgefahr des Verletzten) erhobenen vorläufigen Schmerzengeldforderung durch den Schädiger hindert nicht die Geltendmachung einer Abgeltung für später auftretende Schmerzen und Dauerfolgen.

Entscheidungen
4