JudikaturJustizRS0031055

RS0031055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2020

Es ist mit Globalbemessung (innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens) vorzugehen, wenn eine zeitliche Einschränkung unbegründet ist und zu einem unangemessenen Ereignis führen müsste.

Entscheidungen
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