Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 24.462,90 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 4.077,15, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 16. 12. 1989 bei einem Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeuges verschuldete, schwer verletzt. Mit Urteil wurde die Haftung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für alle Fol…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt zwar grundsätzlich nur dann vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen wurden, er ist jedoch auch dann gegeben, wenn der rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes in Wahrheit vom Ersturteil abweichende Festste…