JudikaturJustizRS0030868

RS0030868 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2011

Das Zeugnis hat die Dauer des Dienstverhältnisses und die Art der Dienstleistung, die Gegenstand des Dienstverhältnisses war, anzugeben. Häufigere und längere Krankheiten dürfen in das Zeugnis nicht aufgenommen werden.

Entscheidungen
6