JudikaturJustizRS0030726

RS0030726 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2012

Unter Erwerbsfähigkeit im Sinne des Gesetzes ist die Fähigkeit zu verstehen, in einer der Ausbildung, den Anlagen und der bisherigen Tätigkeit entsprechenden Stellung den Lebensunterhalt zu verdienen.

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