Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 1.806,16 (darin enthalten USt von EUR 301,02, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von S 1,095.096,-- sA mit der Begründung,…
Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit wurden geprüft, sie sind nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO), auch insoweit sind die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht gegeben. Im Übrigen erblickt die klagende Partei eine erhebliche Rechtsfrage darin, dass eine Rech…