Spruch Der Revision wird teilwelise Folge gegeben. Soweit der klagenden Partei der Betrag von S 3,123.720,41 samt 4 % Zinsen aus S 999.901,67 seit 1.1.1984, aus S 1,108.094,38 seit 1.1.1985, aus S 740.030,66 seit 1.1.1986 sowie aus S 275.693,70 seit 5.2.1987 zuerkannt wurde, wird das angefochtene Urteil be…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt mit dem Standort Graz, Statteggerstraße 106, eine Tennisanlage. Im Jahre 1976 errichtete die klagende Partei konsenslos auf dieser Anlage eine Traglufthalle im Ausmaß von 36,6 x 65 m. Mit Bescheid des Magistrates Graz, Baupolizeiamt, vom 22.10.1976,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist teilweise berechtigt. Die Vollstreckung von gemeindebehördlichen Bescheiden wird von Städten mit eigenem Statut, wozu auch die Landeshauptstadt Graz zählt (Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts6 Rz 867), nicht im eigenen Namen, sond…