JudikaturJustizRS0030371

RS0030371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2017

Nicht ersatzfähig ist ein Gewinn erst, wenn ihn der Geschädigte in gesetzlich erlaubter Weise nicht hätte erzielen können. Nur in einem solchen Fall käme es nämlich dazu, daß auf dem Umweg des Schadenersatzes ein Vorteil erlangt würde, den ein Gesetz verboten hat.

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