RS0030370 – OGH Rechtssatz
RS0030370 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Erhaltung der Autobahn gehört insbesonders auch die Verpflichtung, die Fahrbahn in einem Zustand zu erhalten, der ihr verkehrssicheres Befahren ermöglicht. Bei Gefahr von Glatteis sind daher alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um ein Schleudern von Fahrzeugen hintanzuhalten. Dazu gehört in erster Linie die ausreichende Bestreuung der Fahrbahn mit Sand oder Rollsplitt.