JudikaturJustizRS0030285

RS0030285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2019

Ersatz der Reparaturkosten, wenn Reparatur möglich und wirtschaftlich ("tunlich") ist, ohne Rücksicht, ob der Geschädigte die Reparatur vornehmen ließ oder das Fahrzeug im beschädigten Zustand veräußerte und welchen Erlös er dabei erzielte.

Entscheidungen
56