Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 551,88 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 91,98 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin verletzte sich am 21. Jänner 2017 gegen 14 Uhr bei einem Sturz auf einem schneebedeckten Gehsteig. Der Gehsteig verläuft im Ortsgebiet auf einem Grundstück der Beklagten entlang einem ihr gehörenden Gebäude. Im Revisionsverfahren ist in erster Linie strittig, ob die…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig , sie ist aber nicht berechtigt . 1. Die Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers, dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m …