JudikaturJustizRS0029913

RS0029913 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2015

"Gefährliche Betriebe" sind solche, bei welchen infolge ihrer allgemeinen Beschaffenheit die Interessen Dritter schon dadurch in einer das normale Ausmaß der im modernen Leben stets bestehenden Gefährdung wesentlich übersteigenden Art gefährdet werden.

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