Spruch Der Revision der Beklagten wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe : Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt. 1. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). 2. Die Rechtsrüge geht vom alleinigen oder zumindest überwiegenden Verschulden des Klägers am Unfall aus, weil eine entschuldbare Schreckreaktion auf seiner Seit…