Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß dem § 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Walter F*** ist schuldig, am 5.April 1989 in Traisen als Sachbearbeiter des Gendarmeriepostens Traisen, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch einen…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Gendarmeriebeamte Walter F*** gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB erhoben hatte, des Vergehens der Unterschlagung (unter Ausnützung einer Amtsstellung) nach dem § 134 A…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde der Anklagebehörde die eine anklagegemäße Beurteilung der Tat als Amtsmißbrauch anstrebt, kommt Berechtigung zu. Unbestritten ist vorliegend die Beamteneigenschaft des Täters im Sinn des § 74 Z 4 StGB. Die ihm hier obliegende Amtshandl…