RS0029463 – OGH Rechtssatz
RS0029463 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die allgemeinen Anforderungen an ein Testament gelten auch für ein öffentliches Testament; dazu gehört auch die Bestimmung des § 565 ABGB, wonach bloße Bejahung eines Vorschlages nicht genügt.