JudikaturJustizRS0029442

RS0029442 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2009

Die Vereinbarung, dass ein bestimmtes Gericht zuständig sein soll, ist bei Kaufverträgen erfahrungsgemäß durchaus üblich. Eine derartige, für die Art des Rechtsgeschäftes typische Klausel in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist daher schon grundsätzlich selbst für einen unerfahrenen Vertragspartner nicht überraschend. Eine Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 104 Abs 1 JN ist nicht "geschäftsfremd".

Entscheidungen
2