Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der erstgerichtliche Meistbotsverteilungsbeschluß ON 48 (I), der in seinen übrigen Punkten unberührt bleibt, in folgenden Punkten wie folgt abgeändert und ergänzt wi…
Text Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 2,880.000,- samt Zinsen und Kosten die Zwangsversteigerung von insgesamt 5.013/7371-stel Anteilen der Liegenschaft EZ ***** KG J***** im Range des zu CLNR 4 einverleibten Pfandrechtes bewilligt. Dies…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die rekursgerichtliche Entscheidung erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist zulässig und auch teilweise berechtigt. Im Grunde zutreffend haben die Vorinstanzen bei der Lösung der Frage, mit welchen Beträgen die auf mehreren Anteilen sichergestellten Forderun…