JudikaturJustizRS0029325

RS0029325 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2001

Die Vollmacht zum Abschluß eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall ist notariatsaktsbedürftig. Die Einhaltung der Erfordernisse des § 69 Abs 1 NO genügt nicht.

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