JudikaturJustizRS0029227

RS0029227 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2013

Dass eine Schadenersatzklage nur auf ein Verschulden des Beklagten gegründet wird, schließt die amtswegige Berücksichtigung der gesetzlichen Gefährdungshaftung des Beklagten als Inhabers eines gefährlichen Betriebes nicht aus.

Entscheidungen
7