Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, daß sie zu lauten haben: "Die vom Beklagten gegenüber dem Kläger am 12.November 1991 ausgesprochene Entlassung wird für rechtsunwirksam erklärt." Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 3.…
Text Entscheidungsgründe: Im Betrieb des Beklagten, in dem mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden PKW-Anhänger hergestellt. Der Kläger war nach Beginn seines Arbeitsverhältnisses am 1.Oktober 1991 ab 20. Oktober 1991 als Schweißmeister am Schweißroboter damit beschäftigt, an den Bordwänden…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Zu Unrecht wendet sich der Revisionswerber gegen die Auffassung der Vorinstanzen, daß das Dienstverhältnis durch Entlassung beendet worden sei. Eine Entlassungserklärung kann auch konkludent erfolgen, doch muß sie die ernsthafte und zweifelsfreie Absicht, das Arb…