JudikaturJustizRS0029099

RS0029099 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1976

Beglaubigung einer Unterschrift, ohne daß der Notar und die Identitätszeugen den Unterschriftgeber gesehen oder befragt hätten - Rechtswidrigkeitenszusammenhang bei Mißbrauch durch Vollmachtnehmer.