Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 499,39 (darin EUR 83,23 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von EUR 7.000, - sA. Ihr Ehegatte sei am 14. 8. 2000 auf einer Baustelle als Hilfsarbeiter bei Arbeiten im Dachbereich eingesetzt worden. Der Beklagte, der als Polier für die Abwicklung verantwortlich gewesen sei, habe es unterlassen, den …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Rechtslage einer Klarstellung bedarf; sie ist aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin macht im Wesentlichen geltend, § 333 ASVG könne nur für vom Arbeitnehmer abgeleitete Ansprüche seiner Hinterbliebenen, nicht aber für deren originäre Ansprüche gelten; e…