Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Arbeitsrechtssache wird an das Erstgericht zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen und des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrens…
Text Begründung: Der Kläger begehrt für das am 11.12.1992 durch Arbeitgeberkündigung beendete Arbeitsverhältnis die Zahlung einer Abfertigung im Ausmaß von S 168.886,92 brutto und einer Urlaubsentschädigung von S 5.413,04 brutto. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren, weil der Kläger nicht gek…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne des Aufhebungsantrages berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt eine bloße Karenzierung (= Aussetzung) des Arbeitsverhältnisses unter vorübergehender Sistierung seiner Hauptpflichten, nämlich der Arbeits- und Entgeltpflicht, keine Beendigung oder Unterbrechung de…