JudikaturJustizRS0028448

RS0028448 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2003

Werden die Ansprüche, für die die Vordienstzeitenanrechnung gelten soll, einzeln angeführt, bedarf es mangels anderer berücksichtigungswürdiger Umstände keiner Klausel für den Ausschluß von Ansprüchen, die durch eine Änderung der materiellen Rechtslage neu geschaffen werden, auch wenn die Aufzählung alle jene Ansprüche nennt, die im Zeitpunkt der Vereinbarung einen Bestandteil der materiellen Rechtsordnung bilden.

Entscheidungen
6