JudikaturJustizRS0028427

RS0028427 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2005

Bei der "Weiterbeschäftigung" in einem anderen rechtlich selbständigen Konzernunternehmen handelt es sich um keinen Dienstgeberwechsel; dem Arbeitnehmer steht daher eine Abfertigung zu.

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