Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit S 14.389,05 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 1.133,55 Umsatzsteuer und S 1.920,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Juni 1958 bei der Firma AEG (später AEG-Telefunken AG), mit dem Sitz in Frankfurt angestellt. Im Jahre 1966 wurde er nach Vöcklabruck zur (späteren) beklagten Partei, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der AEG-Telefunken AG Frankfurt, entsandt, in der Fo…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen ist nicht zu folgen. Schon die unmittelbare - hier mangels einer Unternehmensübertragung nicht in Betracht kommende - Anwendung des § 23 Abs.3 AngG hat zur Voraussetzung, daß der Erwerber des Unternehmens die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unter den bisherigen Bedingungen an…