JudikaturJustizRS0028399

RS0028399 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2003

Ist eine Vordienstzeit ganz allgemein und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich zugesichert worden, so ist diese Vordienstzeit auch bei der Berechnung der Abfertigung zu berücksichtigen.

Entscheidungen
14