Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Umfang des Zuspruchs von 10.339,61 EUR und der Abweisung von 2.667,39 EUR je samt Zinsen unangefochten in Rechtskraft erwachsen sind, werden im Übrigen, daher im Umfang eines Klagebegehrens von 103.879,10 EUR samt Zinsen so…
Text Begründung: Die spätere Gemeinschuldnerin war im Jahre 2004 von ihrer Auftraggeberin mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Supermarkts beauftragt worden. Bereits vor der Errichtung hatte die Auftraggeberin mit dem späteren Betreiber des Supermarkts einen Mietvertrag abgeschlossen, der unter and…
Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger beantwortete Revision des Beklagten, die sich nur mehr gegen den Zuspruch von 103.879,10 EUR (Regressforderung und Vergleichskosten) richtet, ist zulässig, weil die Rechtsauffassung der Vorinstanzen von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung abweicht. Die Revision ist auch berechtigt.…