Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 20.182,50 (darin S 3.363,75 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution anteilig zu ersetzen, und zwar der Erstklägerin S 5.852,93 (darin S 975,49 USt), dem Z…
Text Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien standen bis zuletzt im Angestelltendienstverhältnis zur beklagten Partei und arbeiteten im Kaufhaus "Franz Josefs-Bahnhof", welches am 15. 8. 1996 endgültig geschlossen wurde. Der Zweitkläger war Vorsitzender des Betriebsrates des genannten Betriebes, di…
Rechtliche Beurteilung Die bloße Ankündigung der Nichtbefolgung einer Weisung erfüllt mangels Vorliegens des Merkmals der Beharrlichkeit nicht die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes nach § 27 Z 4 AngG (RIS-Justiz RS0029746; Kuderna, Entlassungsrecht2 115). Die beharrliche Weigerung setzt vielmehr eine vorangegan…