Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihrem einen Betrag von S 44.515,16 brutto sA abweisenden Teil als unangefochten unberührt bleiben, werden darüber hinaus dahin abgeändert, daß sie einschließlich der unbekämpft gebliebenen Abweisung zu lauten haben: "…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 5. 3. 1990 bis 13. 5. 1997 bei der Beklagten als Sekretärin und Buchhalterin angestellt und verdiente zuletzt brutto S 22.535 monatlich. Die Zusammenarbeit der Streitteile verlief vorerst reibungslos, wenngleich der Geschäftsführer entsprechend seinem auf…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist teilweise berechtigt. Die von der Revisionswerberin gerügte Mangelhaftigkeit des Verfahrens zweiter Instanz liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Dem Gericht zweiter Instanz ist darin zu folgen, daß es für die rechtliche Beurteilung unerheblich ist, ob…