§ 1162c — ABGB
Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt.
Die Bestimmung des § 1162c ABGB findet auch auf die der GewO 1859 unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung.…
Die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB beziehungsweise des § 32 AngG ist grundsätzlich nur bei berechtigter vorzeitiger Auflösung - insbesondere dann, wenn beide Teile ein Verschulden trifft, das als so schwerwiegend zu…
…zu zahlen. Das Zinsenmehrbegehren von 5,47 % wies es (rechtskräftig) ab. Das Berufungsgericht vertrat im Wesentlichen die Rechtsauffassung, dass die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB bzw § 32 AngG grundsätzlich nur bei berechtigter vorzeitiger Auflösung, insbesondere dann, wenn beide Teile ein Verschulden treffe, welches als schwerwiegend zu bezeichnen sei…
…die Klägerin vorausgehende ungehörige Verhalten des Geschäftsführers der Beklagten ausreichend dadurch berücksichtigt, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch machten, im Rahmen eines Verschuldensausgleichs nach § 1162c ABGB, welche Bestimmung auch auf die der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung zu finden hat (Kuderna aaO 78), die zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis führenden Geschehnisse nach…
…Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision der Beklagten aus dem Grunde der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. § 1162c ABGB sieht - wie zB § 32 AngG - die Kürzung der aus dem § 1162a und § 1162b ABGB resultierenden Ansprüche bei Mitverschulden vor. Diese Regel ist…
…lit b GewO 1859 seinen vorzeitigen Austritt hätte erklären können. Daher liege ein Fall der auf dem Prinzip des Vorteilsausgleichs aufgebauten "Kulpakompensation" iS des § 1162c ABGB vor. Der Vorteilsausgleich sei auch dann anzuwenden, wenn Austritts- und Entlassungsgrund nicht ursächlich miteinander verbunden seien, wenn also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer…
…ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Begründung: Die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB, die auch auf der GewO 1859 unterliegende Arbeitsverhältnisse Anwendung findet (RIS Justiz RS0115699), ist grundsätzlich nur bei berechtigter vorzeitiger Auflösung insbesondere dann, wenn beide…
…vertretbar. Das Berufungsgericht hat dabei anzuwendende Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes weder unberücksichtigt gelassen, noch ist es von dieser abgewichen. Die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB ist bei berechtigter vorzeitiger Auflösung dann anwendbar, wenn beide Teile ein Verschulden trifft, das als so schwerwiegend zu beurteilen ist, dass auf beiden Seiten jeweils…
…Reduktion der vereinbarten Arbeitszeit gewesen sei. Wenn beide Teile wie im vorliegenden Fall ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses treffe, ordne § 1162c ABGB an, dass das Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden habe, ob und in welcher Höhe Ersatz gebühre. Das Mitverschulden beider Teile an der Beendigung des…
…§ 32 Rz 13 mwN; Kuras in Marhold/Burgstaller/Preyer , AngG § 32 Rz 13; Spenling in KBB³ § 1162c ABGB Rz 2, jeweils mwN; RIS Justiz RS0101991 ua). Vom Vorliegen eines derartigen Falls gingen die Vorinstanzen unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung und im Rahmen…
…Tatsachenfeststellungen aus (vgl Kodek in Rechberger, ZPO² § 471 Rz 9, § 503 Rz 5 ua). Zutreffend gingen die Vorinstanzen davon aus, dass § 1162c ABGB - wie zB § 32 AngG - die Kürzung der aus der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden Ansprüche bei Mitverschulden vorsieht. Diese Regelung ist jedenfalls dann anzuwenden…
…Dienstgeber gegebene Begründung - ein nach Kündigung durch den Dienstgeber geführtes Vorstellungsgespräch - keinen hinreichenden Entlassungsgrund bildete, hat es bei dem Rechtssatz zu bleiben, dass § 1162c ABGB nicht dazu dient, im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung die den Arbeitgeber aus diesem Grund treffenden Rechtsfolgen zu mindern (RIS Justiz RS0028230; 9 ObA 76…
…§ 32 AngG herangezogen werden ( Kuras in Marhold/Burgstaller/Preyer , AngG § 32 Rz 2, 12; Spenling in KBB² § 1162c ABGB Rz 2; RIS-Justiz RS0028230 ua). Ob die Verzögerung der Zahlung auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht und deshalb Zinsen nach § 49a ASGG…
…aller Voraussicht nach nicht ausgesprochen hätte (RIS Justiz RS0101991 [T1]). Das Berufungsgericht verweist auch darauf (AS 139), dass auf die Bestimmung des § 1162c ABGB dann Bedacht zu nehmen ist, wenn ein diesbezügliches Parteivorbringen vorliegt. Die Rechtsprechung verlangt vom insoweit behauptungs- und beweispflichtigen Arbeitgeber nicht, dass er ausdrücklich ein Mitverschulden…
…vom Kläger in seiner Berufung vertretenen Rechtsauffassung, sein Austritt sei gerechtfertigt gewesen, schließe sich das Berufungsgericht nicht an. Es erachte aber die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB als anwendbar. Diese Regel sei nach der Rechtsprechung auch bei ungerechtfertigter vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses anzuwenden, wenn ein zusätzliches, für den vorzeitigen Beendigungsausspruch kausales schuldhaftes…
…auch mit dem Mitverschuldenseinwand keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung an. Richtig ist, dass der Oberste Gerichtshof die Mitverschuldensregel des § 32 AngG (§ 1162c ABGB) nicht nur auf Schadenersatzansprüche iSd § 29 AngG (§ 1162b ABGB), sondern auch auf sonstige beendigungsabhängige Ansprüche wie die Abfertigung und die Urlaubsersatzleistung…
…Urlaubsentschädigung, Urlaubsabfindung und Kündigungsentschädigung zur Folge. Dem Berufungsgericht ist auch beizupflichten, dass es der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes entspricht, dass die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB bzw des § 32 AngG grundsätzlich nur bei berechtigter vorzeitiger Auflösung - insbesondere dann, wenn beide Teile ein Verschulden trifft, das als so schwerwiegend zu beurteilen…
…Entlassungsgrund nach lit f leg cit wird im Rechtsmittelverfahren nicht mehr geltend gemacht -) genauso zutreffend verneint wie ein Mitverschulden des Klägers im Sinne des § 1162c ABGB. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begründung der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des…
…die Beklagte sich nicht selbst über die Vereinbarung vom 14. 9. 1998 informiert habe, adäquat kausal und schuldhaft im Sinne des § 1162c ABGB die Auflösung des freien Dienstvertrags bewirkt habe. II.5. Die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts zur „subjektiven Tatseite“ des Klägers, insbesondere jene auf Seite…
…wird ein Aufhebungsantrag gestellt. Die beklagte Partei beantragt, der Revision nicht Folge zu geben. Die Revision ist zulässig; sie ist auch berechtigt. Trifft gemäß § 1162c ABGB beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der…
…Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] 1. Die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB kommt zwar „ausnahmsweise“ auch dann zur Anwendung, wenn sich die von einem Teil erklärte vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwar als ungerechtfertigt erweist, der…
…04k). Betont wurde dabei (8 ObA 41/02s), dass von dem in der außerordentlichen Revision erwähnten Grundsatz, dass die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB nur bei berechtigter vorzeitiger Auflösung angewendet werden kann, nur dann abgewichen und auch bei ungerechtfertigter vorzeitiger Auflösung die Mitverschuldensregel angewendet werden kann, wenn ein zusätzliches…
…dass eine weitere Verzögerung des Arbeitsbeginns nicht geduldet werde. Dies unterließ der Beklagte aber. Betreffend seinen Mitverschuldenseinwand ist der Beklagte darauf zu verweisen, dass § 1162c ABGB nicht dazu dient, im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung die den Arbeitgeber aus diesem Grund treffenden Rechtsfolgen zu mindern. Das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers kann nicht…
…das erfolglos zur Begründung der Entlassung des Klägers herangezogen wurde, kann nicht zur Begründung eines allfälligen Mitverschuldens des Klägers an der Entlassung nach § 1162c ABGB herangezogen werden ( Spenling in KBB² § 1162c ABGB Rz 2; RIS-Justiz RS0028230 ua). Die Mitverschuldensregel kann bei ungerechtfertigter vorzeitiger Auflösung nur…
…Kläger sein Notebook abgenommen wurde (vgl allgemein zu Abgrenzung zwischen Indizien und Anscheinsbeweis etwa 9 ObA 177/07f). 5. Nach § 1162c ABGB bzw § 32 AngG hat der Richter, wenn beide Teile ein Verschulden an dem Rücktritt oder der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses trifft, nach freiem…
…auch deswegen, weil die Entlassung nicht berechtigt und der Kläger selbst der Meinung gewesen sei, nicht arbeitsfähig zu sein, finde die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB keinen Anwendung. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten im Hinblick auf 10.313,33 EUR brutto sA Folge und verpflichtete die Beklagte zur…
…der Kläger, sondern sein ihm stark ähnelnder Cousin - aus anmeldungstechnischen Gründen unter dem Namen, und mit der Startnummer des Klägers - an diesem Lauf teil. § 1162c ABGB sieht - wie zB § 32 AngG - die Kürzung der aus der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden Ansprüche bei Mitverschulden vor. Diese Regelung ist jedenfalls dann…
…dass sie in einem solchen Fall nicht weiter für sie tätig sein könne; dadurch sei das Vertrauensverhältnis schwerwiegend erschüttert worden. In Anwendung des durch § 1162c ABGB eröffneten freien Ermessens werde der Klägerin keine Kündigungsentschädigung zuerkannt. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (§ 510…
…es ist vielmehr in einem solchen Fall ein Verschulden beider Teile an der Lösung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen (Martinek/Schwarz/Schwarz, AngG7 677; Krejci in Rummel, ABGB3 Rz 2 zu § 1162c ABGB; Arb 7.622). Die vom Berufungsgericht darüber hinaus im Rahmen der rechtlichen Beurteilung angestellte Mutmaßung, dass die bedingte Entlassung beim Unterbleiben von Tätlichkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit…
…an der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt (§ 1162c ABGB sowie § 32 AngG). An der Berechtigung der Entlassung ändert ein Mitverschulden des Arbeitgebers jedoch nichts. Das pflichtwidrige und schuldhafte Verhalten des entlassenen Arbeitnehmers…
…D beinhaltete, ohne darin Einsicht zu nehmen vorgelegt habe, ist der Rechtsrüge zu erwidern: Nach ständiger Rechtsprechung dient der Mitverschuldenseinwand im Sinne des § 1162c ABGB (bzw § 32 AngG) bei einer ungerechtfertigten vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht dazu, die den Arbeitgeber wegen der ungerechtfertigten Entlassung treffenden Rechtsfolgen zu mildern…
…auszugehen. Zum aliquoten Urlaubsersatzanspruch für 4,77 Werktage stünden Sonderzahlungen von 39,47 EUR (1.291 x 2 : 12 : 26 x 4,77) zu. Gemäß § 1162c ABGB habe der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebühre, wenn beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung…
…23 Abs 2 dieses Gesetzes stellt nunmehr ausdrücklich auf „ein Verschulden an der begründeten oder unbegründeten vorzeitigen Auflösung" ab. Auch die Mitverschuldensregelungen des § 1162c ABGB und des § 32 AngG, deren Formulierung dem § 24 Abs 2 HVertrG weitestgehend entspricht, werden von der Rechtsprechung auch dann angewendet, wenn sich die…
1162b ABGB für sich keine Ansprüche ableiten kann, bei einem mitwirkenden Verschulden des Arbeitgebers Kündigungsentschädigung, sonstigen Schadenersatz, Abfertigung und Urlaubsentschädigung auf der Grundlage des § 1162c ABGB (in aller Regel teilweise) zusprechen (anspruchsbegründende Wirkung des Vorteilsausgleichs).…
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