JudikaturJustizRS0028222

RS0028222 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2014

Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind, selbst bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages unter ausdrücklicher Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 1 ABGB nicht ausgeschlossen sind; dem Besteller steht weder in diesem Fall noch bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages ohne Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 2 ABGB, ein Rücktrittsrecht zu.

Entscheidungen
7