JudikaturJustizRS0028208

RS0028208 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2013

Hat sich der Arbeitnehmer auf den Rechtsgrund des Schadenersatzes wegen gesetzwidriger Vertragsauflösung nach § 29 Abs 1 AngG festgelegt, dann kann der eingeklagte Betrag weder ganz noch teilweise aus dem davon völlig verschiedenen Rechtsgrund der Erfüllung eines aufrechten Arbeitsvertrages (§ 1155 ABGB) zugesprochen werden.

Entscheidungen
4