Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.997,35 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 308,85 Umsatzsteuer und S 600,- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 1.10.1982 angestellt. Am 23.11.1982 verlangte die beklagte Partei vom Kläger, daß er einen schriftlichen Dienstvertrag, der ein Probemonat, eine Befristung bis 31.12.1982 und eine Vereinbarung nach § 20 Abs 3 AngG (Endigung der Kündi…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Der Kläger hat die gemäß § 29 AngG erhobenen Ansprüche ausschließlich darauf gestützt, daß er vom Geschäftsführer der beklagten Partei am 23.11.1982 entlassen wor…