Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, daß der Zinsenzuspruch im Punkt 3. des Ersturteiles durch den Beisatz "und zwar aus dem sich jeweils ergebenden Nettobetrag" ergänzt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit …
Text Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende Begrün…
Rechtliche Beurteilung Ausschlaggebend für die Qualifikation der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist einerseits der Umfang seiner Beteiligung (vgl GesRZ 1994, 136; SZ 68/188) und andererseits der Inhalt des mit ihm geschlossenen schuldrechtlichen Vertrages und die sich daraus für seine Arbeit ergebenden R…