Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den Klägern die mit 459,71 EUR (darin 76,62 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte richtete am 22. 5. 2003 eine Schiedsklage gegen die H***** N***** Partner Rechtsanwälte-GmbH und normierte den Drittkläger als Schiedsrichter. Die schiedsbeklagte Rechtsanwälte-GmbH normierte den Zweitkläger als Schiedsrichter. Nachdem sich Zweit- und Drittkläger a…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Gemäß § 577 Abs 3 ZPO aF muss der Schiedsvertrag „schriftlich errichtet" werden oder in Telegrammen, Fernschreiben oder elektronischen Erklärungen enthalten sein, die die Parteien…