Spruch Zur Schadensteilung bei einem Zusammenstoß zwischen Autobus und Bahn. Entscheidung vom 30. Dezember 1952, 2 Ob 616/52. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Am 7. Oktober 1946 ereignete sich auf der Kreuzung der schienengleichen Übersetzung der B.-Lokalbahn mit der Bundesstraße in der Nähe der Siedlung E. ein Zusammenstoß zwischen dem dem Kläger Jakob L. gehörigen Autobus und dem fahrplanmäßigen Zug Nr. 190. Bei diesem Unfall wurden mehrere Insassen des…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Verteilung des Schadens auf mehrere an1 Unfall Beteiligte wird durch § 17 Kraftfahrzeuggesetz geregelt. Absatz 2 dieser Gesetzesstelle regelt die Verteilung des Schadens zwischen Kraftfahrzeughalter und Eisenbahnunternehmer. Pflicht und Umfang des Ersatzes sollen v…