JudikaturJustizRS0027780

RS0027780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2022

Dauerschuldverhältnisse (hier: Abbauverträge) können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.

Entscheidungen
127