RS0027736 – OGH Rechtssatz
RS0027736 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflußt wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima - facie - Beweises, daß diese Richtungsänderung auf die schutzgesetzwidrige Mitbeförderung einer anderen Person auf dem Fahrrad zurückzuführen ist, dem Fahrradlenker.