Spruch Die Revision wegen Nichtigkeit wird verworfen. Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird abgeändert und das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.021,42 EUR (darin 228,90 EUR USt und 648 EUR Pauscha…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der von ihr bewohnten Liegenschaft mit dem Haus S*****straße 5 in *****. Der Beklagte ist ihr Nachbar und bewohnt die Liegenschaft S*****straße 3. Wenn man aus der R*****straße kommt, führt die S*****straße mit einer Breite von etwa 7 m in Richtung …
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: 1. Zur geltend gemachten Nichtigkeit: Die Vorinstanzen haben sich weder im Spruch ihrer Entscheidungen noch in den Gründen (RIS Justiz RS0043405 [T21]) mit der vom Beklagten erhobenen Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs befasst. Dem Obersten Gerichtshof ist daher die Prüf…