Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagten haben der Klägerin die mit S 7.466,52 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 960,-- Barauslagen und S 591,50 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. April 1982 lenkte der Erstbeklagte einen von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW auf der 8,6 m breiten Bundesstraße 308 in Richtung Schladming und beabsichtigte, nach links in die Zufahrtsstraße zum Pichlmayrgut einzubiegen. D…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagten führen zur Zulässigkeit der Revision aus, über die Frage, ob § 13 Abs. 2 StVO Schutzcharakter gegenüber überholenden Fahrzeugen habe, liege keine Judikatur vor, diese Frage sei für die Rechtseinheit und Rechtssicherheit von Bedeutung. Überdies sei das Berufungsgericht von der Rechtspre…