Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 7.605,-- (darin S 1.267,50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Zivilingenieur. Seine Interessensvertretung, die Ingenieurkammer für O***** und S*****, hat bei der beklagten Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, durch die er Versicherungsnehmer wurde. Artikel 3.1.1. der Versicherungsbedingungen bestimmt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Der Kläger hat sich zur Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtung zur Prüfung eines Bauaufzuges seines Mitarbeiters Ing.R***** bedient. Wie die zweite Instanz zutreffend ausgeführt hat, ist allgemein anerkannt, daß Schutz- und Sorgfaltspflicht…