JudikaturJustizRS0027483

RS0027483 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2017

Daß die ein bestimmtes Gebot oder Verbot aussprechenden konkreten Verhaltensnormen dem öffentlichen Recht angehören und nicht ausschließlich den Schutz der Rechte einzelner oder bestimmter Personenkreise bezwecken, steht ihrer Qualifikation als Schutzgesetze nicht entgegen.

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