JudikaturJustizRS0027462

RS0027462 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Februar 2024

Wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet auch dann, wenn im einzelnen Falle die aus der Verbotsübertretung entstehende Beschädigung (Einsturz einer Feuermauer durch Orkan) nicht voraussehbar war. Die Kausalität muss nicht mit voller Strenge nachgewiesen werden.

Entscheidungen
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