JudikaturJustizRS0027381

RS0027381 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 1988

Den mit überhöhter Geschwindigkeit und mangelnder Aufmerksamkeit an einem in einer Haltestelle stehenden Autobus vorbeifahrenden Kraftfahrzeuglenker trifft gegenüber einem unvorsichtig die Fahrbahn überquerenden Fußgänger zwei Drittel des Verschuldens.

Entscheidungen
8