JudikaturJustizRS0027364

RS0027364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2022

Wer nach § 1311 ABGB wegen Verletzung einer Schutzvorschrift haftet, kann sich von der Haftung nur durch den Beweis befreien, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte.

Entscheidungen
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