RS0027205 – OGH Rechtssatz
RS0027205 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gleichteiliges Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der übermüdet und alkoholisiert durch überhöhte Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, und seines Mitfahrers, der, selbst betrunken, in Kenntnis der Fahruntüchtigkeit des Lenkers diesen hartnäckig zu der Fahrt überredet, auf der sich in der Folge der Unfall ereignet.