JudikaturJustizRS0027176

RS0027176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1977

Verschuldensquote 1 : 2 bei Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf halbe Sicht durch Personenkraftwagenlenkerin und Verstoß des Mopedfahrers gegen seine Verpflichtung, rechts und mit einer Geschwindigkeit von nicht über vierzig km/h zu fahren.