JudikaturJustizRS0026964

RS0026964 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1965

Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der infolge eines groben Aufmerksamkeitsfehlers auf einen Personenkraftwagen auffährt, den sein Lenker auf einer Autostraße ohne zwingenden Grund fünf Sekunden lang angehalten hatte, nachdem er sich, ohne die beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen, zur Fahrbahnmitte eingeordnet hatte.